DEIN. BUND. HILFT!

Solidarität im Bund – Von Mitgliedern für Mitglieder.

🤝💰 Spende zu Gunsten Dein Bund hilft

Mit deiner Spende zugunsten DEIN.BUND.HILFT! unterstützt du direkt ÖTB-Mitglieder und Vereine, die unerwartet in eine schwierige Situation geraten sind – etwa durch Krankheit, Unfall oder Naturereignisse. Jeder Beitrag stärkt unseren Solidaritätsfonds und zeigt, was unseren Bund ausmacht: gelebte Gemeinschaft und echte Solidarität. Danke, dass du mithilfst.

Spendenkonto Dein.Bund.Hilft!​

Kontoinhaber: Österreichischer Turnerbund

IBAN: AT26 2032 0015 0002 5663

Verwendungszweck: Dein.Bund.Hilft!

Manchmal trifft es unsere Turngeschwister oder Vereine völlig unerwartet: ein Unfall, eine schwere Krankheit, ein Naturereignis oder ein anderes Schicksal stellt das Leben schlagartig auf den Kopf. Doch genau in solchen herausfordernden Momenten zeigt sich, was den Österreichischen Turnerbund seit Generationen ausmacht: gelebte Gemeinschaft und echte Verbundenheit.

DEIN.BUND.HILFT! ist unser solidarisches Unterstützungsmodell, geschaffen, um dort zu helfen, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird – einfach, unbürokratisch und gemeinschaftlich. Der Fonds unterstützt ÖTB-Mitglieder und Mitgliedsvereine bei außergewöhnlichen Notlagen und trägt dazu bei, schwere Zeiten ein Stück leichter zu machen.

Ob nach einem Unfall, bei Krankheit mit langfristigen Folgen oder wenn ein Verein durch Feuer, Wasser, Sturm insbesondere existenzbedrohend betroffen ist – als Bund stehen wir zusammen. Jede Spende, jeder Beitrag, und jedes Zeichen der Solidarität stärkt jene, die Unterstützung brauchen, und zeigt:

Wenn einer Hilfe braucht, sind wir viele, die helfen.

Was DEIN.BUND.HILFT! ist – und was nicht

✅ Freiwilliger Solidarbeitrag bei Notlagen
✅ Unterstützung für Einzelpersonen oder Mitgliedsvereine
✅ Entscheidung durch die Bundesleitung entsprechend der vorhandenen Mittel
✅ Finanzierung durch Bundesbudget + Weihnachtsspenden

Keine Versicherung
Kein Rechtsanspruch
Kein Ersatz bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit

In diesen Fällen kann Unterstützung gewährt werden

Unfälle oder schwere Krankheiten

insbesondere mit Langzeitfolgen

Naturereignisse

Feuer, Wasser, Sturm – wenn der Schaden existenzbedrohend ist

Schäden am Vereinseigentum

wenn der Turnbetrieb eingeschränkt oder unmöglich wird

Wie läuft ein Antrag für DEIN.BUND.HILFT! ab?

Schritt 1 – Im Verein melden

Im Verein melden

🧑‍🤝‍🧑 Das Vereinsmitglied meldet sich beim Vereinsturnrat. Alle wichtigen Informationen und Nachweise werden gesammelt.

Schritt 2 – Antrag erstellen

Antrag erstellen

✍️ Der Vereinsturnrat formuliert den Antrag schriftlich und legt diesen der Bundesleitung vor.

Schritt 3 – Antrag einreichen

Antrag einreichen

📧 Die Bundesleitung prüft den Antrag und beschließt die Auszahlung einer Unterstützungssumme. (jeweils im Jänner)

Gemeinsam helfen. Gemeinsam stärken.
Gemeinsam für DEIN.BUND.HILFT!

Mit deiner Spende zugunsten DEIN.BUND.HILFT! unterstützt du direkt ÖTB-Mitglieder und Vereine, die unerwartet in eine schwierige Situation geraten sind – etwa durch Krankheit, Unfall oder Naturereignisse. Jeder Beitrag stärkt unseren Solidaritätsfonds und zeigt, was unseren Bund ausmacht: gelebte Gemeinschaft und echte Solidarität. Danke, dass du mithilfst.

Spendenkonto Dein.Bund.Hilft!

Kontoinhaber: Österreichischer Turnerbund

IBAN: AT26 2032 0015 0002 5663

Verwendungszweck: Dein.Bund.Hilft!

Fragen & Antworten rund um DEIN.BUND.HILFT!

Einen Antrag auf Unterstützung durch DEIN.BUND.HILFT! dürfen ausschließlich die verantwortlichen Gremien eines Vereins stellen – konkret der Vereinsturnrat, der Landesturnrat (LTR) oder der Bundesturnrat (BTR).

Damit ein Antrag berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die betroffene Person oder der betroffene Verein ist Mitglied im ÖTB.

  • Es liegt ein außergewöhnlicher Notfall vor, z. B. Unfall, schwere Krankheit, Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden, oder andere Ereignisse mit erheblicher Belastung.

  • Der Verein bestätigt die Richtigkeit aller Angaben und hat die Zustimmung der betroffenen Person zur Weitergabe der Daten eingeholt (Datenschutz).

Es gibt keine formelle Vorlage – wichtig ist nur, dass alle relevanten Informationen nachvollziehbar dargestellt werden.

  • Ausführliche Beschreibung des Vorfalls (Was ist passiert? Wann? Welche Folgen?)

  • Begründung, warum Unterstützung erforderlich ist

  • Nachweise, z. B.:

    • Fotos von Schäden

    • Bestätigungen von Ärzten, Behörden oder Versicherungen

    • Kostenvoranschläge oder Rechnungen

  • Darstellung der finanziellen Belastung für die betroffene Person oder den Verein

  • Zustimmung der betroffenen Person zur Antragstellung (Datenschutz)

  • Kontaktdaten des Vereins, über den die Kommunikation erfolgt

Der Antrag wird vom Vereinsturnrat schriftlich eingereicht.
Das kann erfolgen:

  • per E-Mail an die Bundesleitung

  • oder per offiziellem Schreiben auf Vereinsbriefpapier

Wichtig ist, dass der Antrag gut strukturiert, vollständig und klar nachvollziehbar formuliert ist.
Der Verein fungiert dabei als einzige Kommunikationsstelle zwischen Bundesleitung und betroffener Person.

Die Entscheidung trifft die Bundesleitung des ÖTB.
Dabei gilt:

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung erfolgt freiwillig und solidarisch.

  • Die Bundesleitung behandelt alle eingegangenen Anträge einmal jährlich gesammelt.

  • Grundlage für die Entscheidung sind:

    • die Anzahl der Anträge

    • die Gesamtlage der Fonds-Mittel

    • die Dringlichkeit und Schwere der einzelnen Fälle

Die Bundesleitung beschließt mit einfacher Mehrheit, welche Anträge unterstützt werden. Die Vergabe erfolgt immer im Jänner des Folgejahres.

Der jährliche Gesamtbetrag für DEIN.BUND.HILFT! setzt sich zusammen aus:

  • 2 % der Bundesumlage

  • allen eingegangenen Weihnachtsspenden

Dieser Gesamtbetrag kann dann an bis zu fünf Antragsteller verteilt werden.

Beispiele:

  • 1 Verein erhält den gesamten Betrag (5/5)

  • 5 Vereine erhalten je ein Fünftel

  • 2 Vereine erhalten z. B. 2/3 und 1/3

  • 3 Vereine erhalten 1/3 je Verein oder andere Verteilungen

Die Auszahlung erfolgt immer an den Mitgliedsverein – niemals direkt an die betroffene Einzelperson.

Das funktioniert so:

  • Der Verein erhält die zugesprochene Unterstützung.

  • Die betroffene Person bekommt die Hilfe über ihren Verein.

Dieses System sorgt für Transparenz, klare Verantwortlichkeiten und korrekte Weitergabe der Mittel.

Sollte in einem Kalenderjahr kein Antrag gestellt oder genehmigt werden, wird der gesamte Mittelbetrag zweckgebunden im Sinne des Verbandszwecks verwendet.
Das bedeutet:
Er bleibt im ÖTB und wird für Tätigkeiten eingesetzt, die dem Bund und seinen Mitgliedern zugutekommen.

Ja, ein Verein kann mehrere Anträge einreichen, wenn unterschiedliche Personen oder Ereignisse betroffen sind. Jeder Antrag wird einzeln beurteilt. Wichtig ist, dass jeder Antrag vollständig ausgearbeitet ist und separat eingebracht wird, damit die Bundesleitung alle Fälle fair und unabhängig voneinander bewerten kann.

Ob nach einem Unfall, bei Krankheit mit langfristigen Folgen oder wenn ein Verein durch Feuer, Wasser, Sturm insbesondere existenzbedrohend betroffen ist, entscheidend ist, dass der schaden außergewöhnlich ist und ohne Unterstützung nur schwer zu bewältigen ist.

Unterstützungen werden nicht gewährt, wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Auch reine Komfortanschaffungen, routinemäßige Betriebskosten oder Vorfälle, die über Versicherungen ausreichend gedeckt sind, fallen nicht unter DEIN.BUND.HILFT!. Der Fonds soll dort wirken, wo echte, außergewöhnliche Belastungen entstehen.

Ja. Wenn Informationen fehlen oder ein Sachverhalt unklar ist, kann die Bundesleitung weitere Dokumente oder Erklärungen anfordern. Das dient der Transparenz und einer fairen Entscheidung. Der Verein sollte daher erreichbar sein und bereitstehen, um solche Ergänzungen schnell nachzureichen.

Der Verein ist verpflichtet, die Mittel zweckgebunden zu verwenden und diese entsprechend an die betroffene Person weiterzugeben oder für den betroffenen Bereich einzusetzen. Ein formeller Nachweis ist nicht verpflichtend, wird aber begrüßt, vor allem wenn größere Mittel im Raum stehen. Transparente Verwendung stärkt das Vertrauen in den Fonds.

Ja, jedoch nur, wenn trotz Versicherungsleistung eine erhebliche Restbelastung bleibt. DEIN.BUND.HILFT! ersetzt keine Versicherungen, kann aber ergänzend unterstützen, wenn eine Lücke bleibt, die den Verein oder die betroffene Person stark belastet.

Du kannst DEIN.BUND.HILFT! jederzeit durch eine freiwillige Spende unterstützen. Jede Spende – egal in welcher Höhe – fließt direkt in den Solidaritätsfonds und wird ausschließlich für die Unterstützung von ÖTB-Mitgliedern und Vereinen in außergewöhnlichen Notlagen verwendet.

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Unser Turnen

  • Die Zeitschrift „Unser Turnen“ ist die Verbandszeitschrift des Österreichischen Turnerbundes (ÖTB).

    „Unser Turnen“ erscheint 6x jährlich im Zweimonatszyklus. In „Unser Turnen“ findest du eine Vorschau und Berichte zu ÖTB Veranstaltungen, Artikel zu ÖTB relevanten Themen, Wissenswertes aus unserem Verband und Interessantes aus den Mitgliedsvereinen.
    Gerne übernehmen wir Artikel und Berichte von unseren Lesern, sofern diese inhaltlich und platztechnisch passend sind.

    Der Bezugspreis für „Unser Turnen“ beträgt € 15,- /Jahr und wird einmal jährlich im Vorhinein verrechnet.