Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÖTB – Bund „Lager, Lehrgänge und Veranstaltungen“
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht
- Veranstalter:
Österreichischer Turnerbund, im folgenden ÖTB
4050 Traun, Linzer Straße 80a - Geltungsbereich:
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle vom ÖTB durchgeführten Lager, Lehrgänge, Nachbesprechungen und ähnlichen Veranstaltungen, nachfolgend als „Veranstaltungen“ bezeichnet. - Anmeldung:
Die Anmeldung zu einer ÖTB-Veranstaltung erfolgt schriftlich und muss, sofern der Teilnehmer nicht volljährig ist, zu ihrer Gültigkeit vom Erziehungsberechtigten unterfertig sein. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald diese durch Vorschreibung des Veranstaltungsbeitrages, vom
ÖTB bestätigt wird. Anspruch auf einen Platz gibt es nicht. Die Vergabe der freien Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Anmeldungen. - Eignung:
Mit der Anmeldung wird durch den Unterzeichner bestätigt, dass die gemeldete Person für die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung geeignet ist und keinerlei gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen hat, die eine Gefahr für ihn/sie selbst oder andere Teilnehmer und
Vorturner darstellt. Änderungen sind unverzüglich dem ÖTB zur Kenntnis zu bringen. - Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Unterschrift erklärt sich der Unterzeichner einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung angefertigt und zu Werbezwecke im Rahmen des ÖTB, für die Bundesturnzeitung, zukünftige Veranstaltungen und soziale Medien oder ähnlichem, verwendet
werden. - Rücktritt / Storno:
Eine Abmeldung oder ein Rücktritt kann zu dessen Wirksamkeit nur schriftlich an den ÖTB erfolgen. Rücktritts-/Stornokosten:
Bis 14 Tage nach Zusendung der Beitragsvorschreibung fallen keine Stornokosten an.
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% danach, gilt auch bei Nichtantritt, 100% der vorgeschriebenen Kosten.
Bei vorzeitigem Abbruch durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleitung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. - Aufsichtspflicht:
Für die Dauer der Veranstaltung übernehmen der Veranstaltungsleiter und seine Vorturner für Minderjährige, die Aufsichtspflicht. Diese beginnt bei einer eventuellen gemeinsamen Anreise mit Abfahrt bzw. bei Selbstanreise mit Eintreffen und „Übergabe“ an den Veranstalter vor Ort und endet nach eventueller gemeinsamen Rückreise am Zielort bzw. bei Selbstabreise mit „Übernahme“ durch den Abholer. Erfolgt eine Abholung von der Veranstaltung, speziell im Falle eines vorzeitigen Abbruches, bedarf es, sofern diese nicht durch den Erziehungsberechtigten selbst erfolgt, dessen schriftlicher Einverständniserklärung. Bei unerwarteter, vorzeitiger Abreise ist in jedem Fall der Veranstalter vor Abholung davon in Kenntnis zu setzen. - Versicherung:
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Teilnehmer unbedingte Voraussetzung. In der Regel ist diese über eine Haushaltsversicherung gedeckt.
Vom Veranstalter ist eine, für die Art der Veranstaltung geeignete, Haftpflichtversicherung abgeschlossen. - Datenverarbeitung:
Der ÖTB speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträgern nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern. Die notwendigen Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Anmeldedaten sowie sämtliche weitere freiwillig gemachten Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen der Kundenbetreuung gesammelt, bearbeitet und verwendet. Sämtliche personenbezogenen Informationen werden ausschließlich für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der aktuellen Datenschutzbestimmungen benutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Dem Teilnehmer / Erziehungsberechtigten ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets, die Datenübermittlung unsicher sein kann. Dieses Risiko nimmt der Teilnehmer / Erziehungsberechtigte in Kauf. Der ÖTB haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten, oder anders übermittelten Informationen. - Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Linz vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die
einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Traun, 09.04.2025